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Absenzenwesen

Regelung Absenzen / Dispensationen

Unvorhersehbare Absenzen (z.B. Krankheit, Unfall)
Die Schülerin/der Schüler (oder die Eltern) melden die Absenz vor Schulbeginn zwischen 07.00 und 07.30 telefonisch unter der Nr. 032 679 36 76.


Vorhersehbare Absenzen (z.B. Krankheit, Unfall, Arzttermin, Erziehungsberatung, Prüfungsaufgebot, Wohnungswechsel)
Gesuche werden frühzeitig und schriftlich bei der Schulleitung eingereicht. Die Schulleitung entscheidet innert Wochenfrist. Bei einer Bewilligung informiert die Schülerin/der Schüler die betroffenen Lehr­personen.
Die Klassenlehrpersonen visieren die Absenzen nur, wenn eine Unterschrift der Eltern vorliegt. Fehlt diese oder wird ein Gesuch erst nach der Absenz eingereicht, gilt die Absenz als unentschuldigt.
Absenzenentschuldigung [pdf, 43 KB]


Vorhersehbare Absenzen (z.B. Schnupperlehren)
In der Regel werden Schnupperlehren in die Ferienzeit gelegt. Sollte dies nicht möglich sein, muss ein begründetes Gesuch eingereicht werden. Die Klassenlehr­person leitet es an die Schulleitung weiter.
Dispensationsgesuch_Schnuppern [pdf, 110 KB]
 

Freie Halbtage
Der Klassenlehrperson wird frühzeitig, spätestens am Tag vor Bezug des Halbtages das Formular zur Visierung vorgelegt. Die Klassenlehr­personen visieren die Absenzen nur, wenn eine Unterschrift der Eltern vorliegt.
Halbtagsbezug [pdf, 35 KB]